Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der Verwaltung; Erledigung der in der Niedersächsischen Gemeindeordnung festgelegten Aufgaben.
Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der Verwaltung; Erledigung der in der Niedersächsischen Gemeindeordnung festgelegten Aufgaben.