© BR, Bogdan KramliczekDabei sollte Baumwollstoff verwendet werden, der mit 95 Grad Celsius gewaschen werden kann.
Selbstgenähte Stoffschutzmasken sind nicht für den Eigenschutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus geeignet. Aber sie können die Weiterverbreitung des Virus‘ verhindern, wenn eine potenziell infizierte Person eine solche Maske trägt. Das Risiko, eine andere Person durch Niesen oder Husten anzustecken (Tröpfcheninfektion), wird verringert.
Für Personen, die für Infektionen anfällig sind, ist eine solche Maske ebenfalls wertvoll. Coronaviren werden auch über Schmierinfektion übertragen, die durch den häufigen Griff an die Nase, den Mund oder die Augen begünstigt wird. Eine Maske kann einen solchen unbedachten Griff in das eigene Gesicht verhindern und so die Trägerin oder den Träger schützen. Ihr Gebrauch durch möglichst viele Menschen schützt vor allem Personen, die zu den Risikogruppen gehören, beispielsweise Ältere oder Immungeschwächte.
Sofern Stoffmasken über den eigenen Bedarf hinaus hergestellt werden, nimmt die Kreisverwaltung sie gerne als Spende entgegen. Fertige Exemplare können in den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen der Städte und Gemeinden abgegeben werden. Von dort werden sie an die Kreisverwaltung weitergeleitet. Der Krisenstab des Landkreises verteilt sie nach Priorität und Dringlichkeit an Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder Organisationen wie die Freiwilligen Feuerwehren.
Anleitungen, wie solche Stoffschutzmasken hergestellt werden können, und Hinweise, was dabei zu beachten ist, gibt es im Internet – beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverbandes Niedersachsen (Nähanleitung für Mund-NasenSchutz) und auf der Webseite der Stadt Essen (Näh- und Pflegeanleitung für Behelf-Mund-NasenSchutz).
Wer Schutzmasken zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Osterode am Harz.
Da das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen ist, können sie neben der Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail auch das Online-Formular mit Vorschlägen für einen Abgabetermin nutzen:
Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:
Die wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen und den Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen sind >>HIER<< kompakt und verständlich dargestellt.
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet: Telefon 0551 70 75-100. Es ist von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin / zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Das bestehende Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen darf nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Es wird dringend empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im <<Liveticker>>.