Der Bereich erstreckt sich nun innerhalb des Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark.
© Landkreis GöttingenDamit wird die aktuelle Corona-Landesverordnung konkretisiert. In den festgelegten Bereichen soll ab einem Inzidenzwert von 35 eine Mund-NasenBedeckung in der Öffentlichkeit getragen werden; sobald der Inzidenzwert von 50 erreicht ist, muss die Maske getragen werden. Maßgeblich ist der im Lagebericht des Landes für den Landkreis Göttingen ausgewiesene Inzidenzwert; dieser liegt am Donnerstag, 19.11.2020 bei 52,4.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im <<Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 75>>. Sie tritt ab sofort in Kraft. Beigefügt sind detaillierte Karten, auf denen die betroffenen Bereiche markiert sind.
Niedersächsische Corona-Verordnung Die folgende <<Fassung>> ist am Montag, den 02. November 2020 in Kraft getreten. <<Hier>> geht es zur begleitenden Presseinformation der Nds. Landesregierung vom 30.10.2020. Dazu gibt es ab sofort eine aktuelle Inzidenz-Ampel für Niedersachsen |
>>Nachfolgend finden Sie viele weitere Antworten auf häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – übersichtlich sortiert nach Themengebieten<< (Stand: 17.11.2020)
Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:
Alle Details zum Corona-Virus und zur Lage in der Stadt und im Landkreis Göttingen gibt es im <<Liveticker>> auf der Webseite der Stadt Göttingen.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Bei unklaren Fallkonstellationen steht die Corona-Hotline wirtschaftliche Notfälle des Landkreises zur Verfügung: montags bis freitags, 09:00 bis 12:00 Uhr unter Telefon 0551 525-3001 oder E-Mail: Corona-Hilfen@landkreisgoettingen.de. Die Zielgruppe sind Privatpersonen und Vereine, Haupt- und Ehrenamtliche, Organisationen und Einzelunternehmer, die ein passendes Angebot noch nicht gefunden haben oder bei denen die Fallkonstellation nicht durch bestehende Angebote erfasst wird.
Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail Familientelefon@landkreisgoettingen.de.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.