© BR, Bogdan KramliczekDabei sollte Baumwollstoff verwendet werden, der mit 95 Grad Celsius gewaschen werden kann. Die fertigen Exemplare können in den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen der Städte und Gemeinden des Landkreises abgegeben werden. Der Gebrauch von Schutzmasken mit entsprechender Schutzklasse mindert das Infektionsrisiko für die Trägerin und den Träger. Menschen, die mit potenziell infizierten Personen zu tun haben, wie Personal und Einsatzkräfte im Gesundheitswesen, benötigen Schutzmasken aus professioneller Produktion. Ebenso wichtig ist aber auch der Schutz von Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, beispielsweise ältere oder immungeschwächte Personen in Alten- und Pflegeheimen. Dabei können Mund-Nasen-Schutzmasken mit niedrigerem Schutzstatus helfen. Hier können Freiwillige unterstützen, indem sie diese waschbaren Stoffschutzmasken nähen, auch wenn diese nur eingeschränkt Schutz bieten.
Freiwillige Initiativen gibt es bereits an vielen Ortschaften, von Vereinen und Privatpersonen im Landkreis. „Dieses Engagement und die Kreativität der freiwilligen Helferinnen und Helfer könnte Gold wert sein“, betont Kreisrätin Marlies Dornieden, Leiterin des Stabes SAE Covid-19 des Landkreises. „Wir müssen und wollen das nutzen. Zugleich müssen wir im Blick behalten, wo diese Schutzmasken am dringendsten benötigt werden“, macht sie deutlich. Deshalb ruft sie dazu auf, selbstgenähte Schutzmasken dem Landkreis über die Gemeindeverwaltungen zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis wiederum verteilt diese zentral weiter. „Wir im Stab wissen, wo die Not am größten ist. Wenn wir dort gezielt helfen können, bringt das die Hilfe der Ehrenamtlichen voll zur Geltung. Und es verhindert, dass in bester Absicht genähte Masken irgendwo landen, wo sie nicht gebraucht werden“, führt Kreisrätin Dornieden aus.
Selbstgenähte Stoffschutzmasken sind nicht für den Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus geeignet. Aber sie können die Weiterverbreitung des Virus‘ verhindern, wenn eine potenziell infizierte Person eine solche Maske trägt. Das Risiko, eine andere Person durch Niesen oder Husten anzustecken (Tröpfcheninfektion), wird durch sie verringert. Für Personen, die für Infektionen anfällig sind, ist eine solche Maske ebenfalls wertvoll. Coronaviren werden auch über Schmierinfektion übertragen, die durch den häufigen Griff an die Nase, den Mund oder die Augen begünstigt wird. Eine Maske kann einen solchen unbedachten Griff in das eigene Gesicht verhindern und so die Trägerin oder den Träger schützen.
Die waschbaren Stoffschutzmasken der freiwilligen Helferinnen und Helfer sollen in Alten- und Pflegeheimen und für Personen, die dienstlich im Sozialbereich zwingend mit vielen Menschen in Kontakt kommen, genutzt werden. Anleitungen, wie solche Stoffschutzmasken hergestellt werden können, und Hinweise, was dabei zu beachten ist, gibt es im Internet – beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverbandes Niedersachsen (Nähanleitung für Mund-NasenSchutz) und auf der Webseite der Stadt Essen (Näh- und Pflegeanleitung für Behelf-Mund-NasenSchutz).
Wer Schutzmasken zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Osterode am Harz.
Da das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen ist, können sie neben der Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail auch das Online-Formular mit Vorschlägen für einen Abgabetermin nutzen:
Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet: Telefon 0551 70 75-100. Es ist von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin / zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Das bestehende Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen darf nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Es wird dringend empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im <<Liveticker>>.